Beitragsordnung
Beitragsordnung des Vereins
zuletzt geändert in der Vorstandssitzung am 09.01.2024
Die Beitragsordnung vom 12.03.2021 wurde am 09.01.2024 vom Vereinsvorstand überarbeitet
und beschlossen. Sie tritt Rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft und kann entsprechend der Regelungen in § 12 der Vereinssatzung angepasst werden.
1) Die Mitglieder des Vereins „Flash-Radio e.V.“ zahlen ab 01.01.2024 folgende Beiträge:
- Aktive Mitglieder monatlich 15,- EUR
- Aktive Mitglieder ermäßigt* (Minderjährige, Schüler, Auszubildende** und Studenten**) mon. 10,- EUR
-Passive Mitglieder monatlich 10,- EUR
-Sidekicks monatlich 5,- EUR
-Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Zahlungen gelten nur als ordnungsgemäß erfolgt, wenn Sie auf dem Vereinskonto eingegangen sind. Die Zahlung der ersten Beiträge kann von den Mitgliedern erst verlangt werden, nachdem das Konto des Vereins eröffnet ist.
* Nachweis erforderlich (Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung etc.)
** Auszubildende und Studenten bis maximal 25 Jahre
2) Alternativ können Mitglieder sich jederzeit dafür entscheiden, statt des monatlichen Beitrags den Jahresbeitrag zu zahlen. Änderungen bei den Zahlungsmodalitäten einzelner Mitglieder sind nach Rücksprache mit dem Kassenwart jeweils zum Monatsende möglich. Der Jahresbeitrag ist um zwei Monatsbeiträge reduziert und beträgt bei aktiven Mitgliedern demnach 150,- EUR, bei aktiven Mitgliedern ermäßigt* (Minderjährige, Schüler und Studenten**) 100,- EUR, bei passiven Mitgliedern 100,- EUR und bei Sidekicks 50,- EUR. Wenn ein Mitglied während eines Zeitraumes aus dem Verein ausscheidet, für den der Beitrag bereits gezahlt ist, wird der bereits gezahlte Beitrag nicht, auch nicht anteilig, an das ausscheidende Mitglied zurückgezahlt.
3) Vereinsmitglieder, bei denen die Mitgliedsbeiträge abgebucht werden, haben dafür zu sorgen, dass das beim Verein für Abbuchungen genannte Konto zu den für den Einzug relevanten Terminen eine entsprechende Deckung aufweist. Sofern dem Verein durch Fehler der Mitglieder Kosten für Rücklastschriften entstehen, werden pauschal 12,50 EUR pro Rücklastschrift an das jeweilige Vereinsmitglied weiterbelastet oder die tatsächlichen Kosten, falls diese höher sein sollten.Für die pünktliche Zahlung von Mitgliedsbeiträgen mit Einzelüberweisungen oder per Dauerauftrag sind die Vereinsmitglieder selbst verantwortlich.
4) Kommt ein Mitglied mit einem oder mehreren Beiträgen von mehr als 3 Monaten in Verzug, wird dieses aus dem Verein ausgeschlossen. Es wird eine letzte Frist von 7 Tagen zur Zahlung aller offenen Beiträge gewährt. Ob die ausstehenden Beiträge nach dem Ausscheiden weiter eingetrieben werden (evtl. durch Inkassomaßnahmen), entscheidet der Vorstand
5) Zusätzlich zu den hier genannten Beiträgen können alle Mitglieder und Nicht-Mitglieder des Vereins diesen mit freiwilligen Spenden unterstützen. Spenden sind ordnungsgemäß zu erfassen und dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke des Vereins verwendet werden, sofern die Spender nicht selbst eine klare Vorgabe für die Verwendung abgegeben haben. Spenden sind beim Überweisungszweck klar als Spende zu deklarieren, damit eine interne Zuordnung zweifelsfrei möglich ist.
6) Ab einer Geld- oder Sachspende von 50,- EUR kann der Spender vom Verein eine entsprechende Quittung anfordern. Solche Quittungen sind jedoch nicht bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Spender anrechenbar, da Flash-Radio e.V. aktuell kein gemeinnütziger Verein ist.
Andreas Pohlmann
(Geschäftsführender Vorstand / 1. Vorsitzender)
Annette Gärtner
(Erweiterter Vorstand / 2. Vorsitzende / Kassenwartin)
Martin Drope
(Erweiterter Vorstand)
Erklärung der Mitgliedschaften
Aktive Mitglieder... |
|
Passive Mitglieder... |
|
Ehrenmitglieder... |
|
Sidekicks-Gastmoderator |
|