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Vorstand

Geschäftsführender Vorstand
Andreas Diekmann (1. Vorsitzender)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erweiterter Vorstand
Annette Gärtner (Kassenwärtin)
Martin Drope
          

 

 

 


 

 


Kontakt

Spenden

Über Spenden freuen wir uns natürlich.
Sie können direkt auf das Konto des Vereins Flash-Radio e.V. eingezahlt werden:


Bankverbindung:

Flash-Radio e.V.
Kreissparkasse Böblingen
Konto-Nummer: 133111
BLZ: 60350130
IBAN: DE93 6035 0130 0000 1331 11
BIC: BBKRDE6BXXX 


Oder direkt per PayPal spenden: 


Herzlichen Dank für Deine Unterstützung.
Dein Flash-Radio Team

Passive Mitgliedschaft

Mitglied werden bei Flash-Radio e.V.

Die Sache mit der Unabhängigkeit ist nicht ganz so einfach, denn um Unabhängig zu sein, braucht man vor allem auch finanzielle Freiheit. GEMA, GVL, Technik, etc. - alles kostet Geld.

Aus diesen Gründen haben wir den Verein Flash-Radio e.V. gegründet. Durch einen kleinen monatlichen oder jährlichen Beitrag als passives Mitglied bzw. sog. Fördermitglied kann die Arbeit von Flash-Radio e.V. unterstützt und die Existenz eines nichtkommerziellen Radios gesichert werden.

Zum Mitgliedsantrag

 

Mitglieder Karte

Unsere Mitglieder verteilen sich derzeit über Deutschland und Österreich.
Hier siehst Du, wo unsere aktiven und passiven Mitglieder wohnen.

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Passive Mitglieder

Flash-Radio e.V. bedankt sich ganz herzlich bei seinen passiven Mitgliedern. Diese unterstützen als passive-Fördermitglieder mit ihrem finaziellen Beitrag die Arbeit von Flash-Radio e.V.
Derzeit werden wir aktiv unterstützt von:

  • Förderer, Anna-Maria (St. Leon-Rot)
  • Gijzen, Lara (Hamburg)
  • Luckenwald, Thomas (Berlin)
  • Simon, Martin (Ibbenbüren)
  • Oehler, Elli (Mülheim a.d. Ruhr)
  • Kretzler, Ben (Schmitten)
  • Runge, Sebastian (Diepholz)
  • Recht, Jens (Wagenfeld)

Wenn Du uns auch unterstützen möchtest, dann werde Fördermitglied bei Flash-Radio e.V.
Alle Infos findest Du hier.
 


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Hinweis: Da unser Verein nicht Gemeinnützig ist, können keine Spendenbescheinungen ausgestellt werden.

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Vorstands von Flash-Radio e.V.

Stand: 23.03.2021

 

Präambel

Nachfolgende Geschäftsordnung regelt die Arbeits- und Verfahrensweise des Vorstands gemäß § 10 Nr. 9 der Satzung des Vereins „Flash-Radio e.V.“.

 

§ 1 Geschäftsordnung (Erlass/ Änderung)

Die Geschäftsordnung kann jederzeit durch den Vorstand geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.

 

§ 2 Zusammensetzung des Vorstands:

 

1. Der aktuelle Vorstand des Vereins setzt sich zusammen aus:

Geschäftsführenden Vorstand:

- Vorsitzender:

Andreas Pohlmann, geboren am 01.12.1977, selbständiger Service-Dienstleister

Erweiterten Vorstand:

- Kassenwartin / 2. Vorsitzende:

Annette Gärtner, geboren am 11.09.1964, Kauffrau im Gesundheitswesen

- Beisitzer:

Martin Drope, geboren am 25.04.1968, Verwaltungsspezialist beim Mieterverein

 

Dieser Vorstand wurde in der Jahreshauptversammlung des Vereins am 18.02.2021 gewählt.

 

2. Wenn Vorstandswahlen anstehen, legt der Vorstand nach Rücksprache mit den Mitgliedern intern fest, wie viele Vorstandsmitglieder benötigt und/oder gewählt werden sollen und verteilt für die Wahlen entsprechende Stimmenzahlen. Die gewählten Kandidaten mit den meisten Stimmen werden dann vom Wahlleiter so lange zur Wahlannahme befragt, bis der Vorstand voll besetzt ist. Sind zur Wahl weniger gewählte Kandidaten vorhanden oder nach Auszählung der Stimmen zur Ausübung des Vorstandsamtes bereit, ist der Vorstand auch mit weniger Mitgliedern vollständig, so lange die Untergrenze gem. § 8 Abs. 2 der Vereinssatzung nicht unterschritten wird.

 

3. Weitere Vereinsmitglieder mit entsprechenden Fähigkeiten können den Vorstand unterstützen.

 

4. Sobald es im Verein mindestens ein minderjähriges Mitglied gem. § 3 Abs. 2 der Vereinssatzung gibt, wählt der Vorstand zeitnah aus geeigneten Bewerbern der aktiven Vereinsmitglieder einen Jugendschutzbeauftragten aus. Diese Person wird dadurch nicht zum Mitglied des erweiterten Vorstands, wird aber auf der Homepage öffentlich genannt und arbeitet im Bereich der Jugendarbeit direkt mit den Vorstand zusammen. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung gilt entsprechend.

 

§ 3 Sitzungen des Vorstands

 

1. Vorstandssitzungen finden regelmäßig einmal pro Quartal und im Normalfall online - in einem nur dem Vorstand zugänglichen virtuellen Bereich bei Teamspeak oder in einem vergleichbaren „Besprechungsraum“ - statt, sofern dies vereinsrechtlich zulässig ist. In begründeten Ausnahmefällen können auf schriftlichen Antrag der Mehrheit der Vorstandsmitglieder weitere Sitzungen einberufen werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag die im Rahmen der Vorstandssitzung zu besprechenden Angelegenheiten konkret benennt. Zudem sind die Gründe darzulegen, warum ein Abwarten bis zur nächsten ordentlichen Sitzung nicht möglich ist.

 

2. Der Vorstandsvorsitzende legt die Termine für die ordentlichen Vorstandssitzungen unter Berücksichtigung einer möglichst großen Zahl von Vorstandsmitgliedern fest, die bei der Sitzung anwesend sein können. Wenn die Termine festgelegt sind, werden die Vorstandsmitglieder mindestens eine Woche vorher darüber informiert und zu den Vorstandssitzungen schriftlich, also per Post oder Mail, eingeladen.In dringenden Fällen sind auch sehr kurzfristig Vorstandssitzungen möglich.

 

3. Weitere Vereinsmitglieder können gem. § 5 Abs. 2 dieser Geschäftsordnung ganz oder teilweise an Vorstandssitzungen teilnehmen. Dies entscheidet der Vorstand individuell.

 

§ 4 Tagesordnung

 

1.Die Tagesordnung wird von dem 1. Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit dem 2. Vorsitzenden aufgestellt.

 

2.Die Tagesordnung hat alle Anträge der Vorstandmitglieder zu enthalten, die bis drei Tage vor der Sitzung bei dem 1. Vorsitzenden eingegangen sind.

 

3.Die Tagesordnung ist den Vorstandsmitgliedern spätestens 1 Tag vor dem Sitzungstermin schriftlich mitzuteilen.

 

§ 5 Vertraulichkeit/ Öffentlichkeit

 

1.Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht öffentlich.

 

2.Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit über die Zulassung weiterer Personen zur Sitzung entscheiden.

 

3.Die im Rahmen der Vorstandssitzung beratenen "Gegenstände", sind vertraulich zu behandeln; dies gilt sowohl gegenüber fremden „Dritten“ als auch gegenüber anderen Vereinsmitgliedern, sofern diese nicht auch im Vorstand sind.

 

4.Sofern Dinge vom Vorstand beschlossen werden, die über den reinen Verwaltungsbereich hinausgehen und für alle Vereinsmitglieder relevant sind, informiert der Vorstandsvorsitzende oder sein Vertreter die Vereinsmitglieder schriftlich darüber (auf der Vereins- Homepage oder per Mail).

 

§ 6 Sitzungsleitung

Die Sitzungen des Vorstands werden von dem 1. Vorsitzenden geleitet. Sollte der 1. Vorsitzende verhindert sein, so obliegt die Sitzungsleitung dem 2. Vorsitzenden. Andernfalls wird von den anwesenden Vorstandsmitgliedern ein Leiter der aktuellen Sitzung bestimmt.

 

§ 7 Beschlussfähigkeit

 

1.Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesend ist.

 

2.Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung von dem Sitzungsleiter festzustellen.

 

§ 8 Beratungsgegenstand

 

1.Gegenstand der Beratung und der Beschlussfassung sind nur die in der Tagesordnung festgelegten Beratungs- und zu beschließenden Tagesordnungspunkte.

 

2.In dringenden Fällen können weitere Tagesordnungspunkte zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist die einfache Mehrheit der im Sitzungstermin anwesenden Vorstandsmitglieder.

 

§ 9 Abstimmung

 

1.Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.

 

2.Abstimmungen erfolgen in der durch den Sitzungsleiter bestimmten Form (im Normalfall durch offene mündliche Abstimmung oder alternativ z.B. durch eine geheime Doodle-Abstimmung).

 

3.Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit wird die Abstimmung nach nochmaliger Beratung wiederholt. Sollte im Wiederholungsfall eine erneute Stimmengleichheit festgestellt werden, so gilt der Antrag als abgelehnt.

 

§ 10 Niederschrift bzw. Aufzeichnung

 

1.Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch den Protokollführer oder einen anderen Beauftragten schriftlich oder in Form einer Audio-Aufzeichnung festzuhalten.

 

2.Das gefertigte Sitzungsprotokoll bzw. die Audio-Aufzeichnung ist dem Versammlungsleiter zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.

 

3.Jedem Vorstandsmitglied ist zeitnah eine Abschrift des Sitzungsprotokolls zu übermitteln bzw. der Zugang zur Audio-Aufzeichnung der Vorstandssitzung zu gewähren.

 

4.Gegen den Inhalt des Protokolls kann jedes Vorstandsmitglied innerhalb einer zweiwöchigen Frist nach „Auslieferung“ (gemäß Absatz 3) schriftlich Einwendungen erheben. Über Einwendungen wird in der nächsten Vorstandssitzung  entschieden. Sollte bis zum Ablauf der Frist keine Einwendungen erhoben werden, so gilt das Sitzungsprotokoll als genehmigt.

 

§ 11 Inkrafttreten

Die vorliegende Geschäftsordnung wurde in der Vorstandssitzung am 23.03.2021 beschlossen und ist mit Beschlussfassung in Kraft getreten.

 

 

Andreas Pohlmann

(Geschäftsführender Vorstand / 1. Vorsitzender)

 

Annette Gärtner

(Erweiterter Vorstand / Kassenwartin / 2. Vorsitzende)

 

Martin Drope

(Erweiterter Vorstand)

 

 


Kontakt

Beitragsordnung

Beitragsordnung des Vereins

zuletzt geändert in der Vorstandssitzung am 09.01.2024

Die Beitragsordnung vom 12.03.2021 wurde am 09.01.2024 vom Vereinsvorstand überarbeitet
und beschlossen. Sie tritt Rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft und kann entsprechend der Regelungen in § 12 der Vereinssatzung angepasst werden.

1) Die Mitglieder des Vereins „Flash-Radio e.V.“ zahlen ab 01.01.2024 folgende Beiträge:

- Aktive Mitglieder monatlich 15,- EUR

- Aktive Mitglieder ermäßigt* (Minderjährige, Schüler, Auszubildende** und Studenten**) mon. 10,- EUR

-Passive Mitglieder monatlich 10,- EUR

-Sidekicks monatlich 5,- EUR

-Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

 

Zahlungen gelten nur als ordnungsgemäß erfolgt, wenn Sie auf dem Vereinskonto eingegangen sind. Die Zahlung der ersten Beiträge kann von den Mitgliedern erst verlangt werden, nachdem das Konto des Vereins eröffnet ist.

* Nachweis erforderlich (Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung etc.)

** Auszubildende und Studenten bis maximal 25 Jahre

 

2) Alternativ können Mitglieder sich jederzeit dafür entscheiden, statt des monatlichen Beitrags den Jahresbeitrag zu zahlen. Änderungen bei den Zahlungsmodalitäten einzelner Mitglieder sind nach Rücksprache mit dem Kassenwart jeweils zum Monatsende möglich. Der Jahresbeitrag ist um zwei Monatsbeiträge reduziert und beträgt bei aktiven Mitgliedern demnach 150,- EUR, bei aktiven Mitgliedern ermäßigt* (Minderjährige, Schüler und Studenten**) 100,- EUR, bei passiven Mitgliedern 100,- EUR und bei Sidekicks 50,- EUR. Wenn ein Mitglied während eines Zeitraumes aus dem Verein ausscheidet, für den der Beitrag bereits gezahlt ist, wird der bereits gezahlte Beitrag nicht, auch nicht anteilig, an das ausscheidende Mitglied zurückgezahlt.

 

3) Vereinsmitglieder, bei denen die Mitgliedsbeiträge abgebucht werden, haben dafür zu sorgen, dass das beim Verein für Abbuchungen genannte Konto zu den für den Einzug relevanten Terminen eine entsprechende Deckung aufweist. Sofern dem Verein durch Fehler der Mitglieder Kosten für Rücklastschriften entstehen, werden pauschal 12,50 EUR pro Rücklastschrift an das jeweilige Vereinsmitglied weiterbelastet oder die tatsächlichen Kosten, falls diese höher sein sollten.Für die pünktliche Zahlung von Mitgliedsbeiträgen mit Einzelüberweisungen oder per Dauerauftrag sind die Vereinsmitglieder selbst verantwortlich.

 

4) Kommt ein Mitglied mit einem oder mehreren Beiträgen von mehr als 3 Monaten in Verzug, wird dieses aus dem Verein ausgeschlossen. Es wird eine letzte Frist von 7 Tagen zur Zahlung aller offenen Beiträge gewährt. Ob die ausstehenden Beiträge nach dem Ausscheiden weiter eingetrieben werden (evtl. durch Inkassomaßnahmen), entscheidet der Vorstand

 

5) Zusätzlich zu den hier genannten Beiträgen können alle Mitglieder und Nicht-Mitglieder des Vereins diesen mit freiwilligen Spenden unterstützen. Spenden sind ordnungsgemäß zu erfassen und dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke des Vereins verwendet werden, sofern die Spender nicht selbst eine klare Vorgabe für die Verwendung abgegeben haben. Spenden sind beim Überweisungszweck klar als Spende zu deklarieren, damit eine interne Zuordnung zweifelsfrei möglich ist.

 

6) Ab einer Geld- oder Sachspende von 50,- EUR kann der Spender vom Verein eine entsprechende Quittung anfordern. Solche Quittungen sind jedoch nicht bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Spender anrechenbar, da Flash-Radio e.V. aktuell kein gemeinnütziger Verein ist.

 

Andreas Pohlmann

(Geschäftsführender Vorstand / 1. Vorsitzender)

 

Annette Gärtner

(Erweiterter Vorstand / 2. Vorsitzende / Kassenwartin)

 

Martin Drope

(Erweiterter Vorstand)

 


Erklärung der Mitgliedschaften 

Aktive Mitglieder...     
  • sind bei allen Abstimmungen / Umfragen und Wahlen stimmberechtigt
  • dürfen sich zur Wahl in den Vorstand aufstellen lassen
  • erhalten einen Zugang zum Promoserver
  • haben Zugang zur Modiverwaltung, allen internen Gruppen und Chats
  • dürfen jederzeit nach Eintragung im Sendeplan alleine senden (sofern 'Moderator')
  • dürfen sonstige Background Arbeiten im Verein übernehmen
  • erhalten eine @flash-radio.de E-Mail-Adresse
  • dürfen an allen Teamsitzungen (TS) und Mitgliederversammlungen teilnehmen
  • dürfen an allen Castings und Abstimmungen teilnehmen und abstimmen
  • erhalten einen Opener und Moderator-Logo
  • erhalten im Flash-Radio Fan-Shop eine Ermäßigung in Höhe von 10%
  • werden bei Buchungen von Events (z.B. 66er) garantiert berücksichtigt
Passive Mitglieder...     
  • unterstützen und fördern den Verein finanziell
  • dürfen an allen Mitgliederversammlungen teilnehmen und sind stimmberechtigt.
  • dürfen sich nicht zur Wahl in den Vorstand aufstellen lassen.
  • dürfen sich an der Seite von aktiven Mitgliedern an den Vereinsaktivitäten temporär beteiligen
  • erhalten im Flash-Radio Fan-Shop eine Ermäßigung in Höhe von 10%
  • werden bei Buchungen von Events (z.B. 66er) bevorzugt berücksichtigt
  • haben Zugang zu allen internen Gruppen/Chats und dürfen an Ts teilnehmen
  • dürfen an allgemeinen Abstimmungen teilnehmen
  • dürfen an an Castings teilnehmen (ohne Stimmberechtigung)
  • erhalten eine @flash-radio.de E-Mail-Adresse
Ehrenmitglieder...     
  • aktive Ehrenmitglieder -> siehe Aktive Mitglieder
  • passive Ehrenmitglieder -> siehe Passive Mitglieder
Sidekicks-Gastmoderator                            
  • entsprechen vom Status einem "passiven" Mitglied

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